Die Mobilität der Menschen ist in Zeiten der Corona-Pandemie stark eingeschränkt und obwohl die Deutsche Bahn den Zugbetrieb so weit wie möglich aufrecht erhält, sind BahnCard-Besitzer nicht in der Lage, ihre BahnCard voll auszuschöpfen. Aus diesem Grund hat die Deutsche Bahn nun Kulanzregelungen für BahnCard-Besitzer eingeführt. Welche das sind, erfahrt Ihr hier!
Homeoffice, statt mit der Bahn zur Arbeit zu fahren. Oder zu Hause zu bleiben, statt mit der Bahn zu reisen – es gibt zahlreiche Gründe, warum die Deutschen ihre BahnCard in der Corona-Krise nicht nutzen können. Das Coronavirus sorgte nicht nur für zahlreiche Flug- und Urlaubsstornierungen, sondern zuletzt auch für viele Einschränkungen im öffentlichen Leben. Die Deutsche Bahn bietet nun allen, die eine BahnCard besitzen oder bereits Zugtickets gebucht haben, eine großzügige Entschädigung an.
Entschädigung: Reisegutschein für alle BahnCard-Besitzer
Grundsätzlich gilt die BahnCard für die gesamte Laufzeit des gebuchten Zeitraums und kann währenddessen flexibel eingesetzt werden. Der Deutschen Bahn ist allerdings bewusst, dass alle BahnCard-Besitzer die Vorteile der Karte aktuell gar nicht, beziehungsweise nur eingeschränkt nutzen können. Als Ausgleich bietet die Deutsche Bahn nun allen Kunden mit der BahnCard 25 und der BahnCard 50 einen Reisegutschein an. Alle BahnCard 100 Kunden werden gebeten, sich an den BahnComfort Service zu wenden.
- Voraussetzung: aktuell gültige BahnCard oder neue BahnCard mit Kaufdatum bis einschließlich 13. März 2020
- Gutscheinwert: zwischen 10 € – 50 €, je nach Art der BahnCard unterschiedlich
- Gültigkeit: 3 Jahre (auf neue Fahrkarten oder Sitzplatzreservierungen)
- Antragstellung: das Kontaktformular zur Entschädigung findet Ihr hier online
Nachdem Ihr das Formular ausgefüllt habt, werden alle übermittelten Daten von der Deutschen Bahn geprüft. Die Bearbeitungsdauer kann aufgrund des hohen Anfragevolumens zwischen drei bis vier Wochen dauern. Anschließend erhaltet Ihr den Reisegutschein an Eure hinterlegte E-Mail-Adresse oder postalisch, falls keine E-Mail-Adresse hinterlegt ist.
Stornierungsbedingungen bei gekauften Tickets
Ihr habt keine BahnCard, aber ein gekauftes Bahnticket, das Ihr aufgrund von Corona nicht nutzen könnt? Auch dafür gibt es vorübergehend Sonderregelungen bei der Deutschen Bahn. Zunächst habt Ihr die Möglichkeit, das Ticket, das bis zum 13. März 2020 für Reisetage bis zum 30. April 2020 gekauft wurde, an einem anderen Tag bis zum 30. Juni 2020 flexibel einzusetzen. Wenn Ihr die Reise jedoch nicht verschieben möchtet, dann könnt Ihr von der Sonderkulanz profitieren: Storniert Euer Online-Ticket schnell und selbstständig unter Angabe Eures Nachnamens und der Auftragsnummer und erhaltet den Betrag der Reise als Gutschein per E-Mail.
2 Kommentare
Sandner
21. Jan 2021
Hallo Toni,
ich bin eben auf den Beitrag gestoßen. Da ich meine BahnCard im letzten Jahr kaum nutzen konnte, frage ich mich, ob es rückwirkend noch Entschädigungen gibt. Leider führt der angegebene Link zum Kontaktformular lediglich zur Angebotssuche der Bahn. Gibt es die Möglichkeit der Entschädigung aktuell noch?
Jo-Eike
22. Jan 2021
Hi Nora,
danke für Deinen Kommentar und Deine Frage. Du hast recht, der Link verweist nun inzwischen auf die Angebotssuche, weil es sich hierbei um ein zeitlich begrenztes Angebot der Deutschen Bahn im vorigen Jahr handelte. Danke für Deinen Hinweis also; der hilft auch uns. Derzeit ist mir leider nichts bekannt über eine ähnliche Aktion – sobald dies der Fall ist, liest Du auf jeden Fall bei uns davon. Dennoch kannst Du unter folgendem Link einmal schauen, ob Du weitergehende Informationen findest: https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/entschaedigung.shtml. Dort wird das Fahrgastrecht behandelt – eigentlich für Verspätungen oder Ähnlichem. Vielleicht gibt es für Dich dennoch Informationen zu bspw. Kontaktaufnahmemöglichkeiten, um Deine Frage einmal direkt bei der Deutschen Bahn zu platzieren.
LG Jo-Eike