Seid Ihr unzufrieden mit den Leistungen Eurer aktuellen Kreditkarte? Oder habt Ihr ein besseres Angebot bei einem anderen Anbieter gefunden, das die Konditionen Eurer jetzigen Kreditkarte übertrifft? Dann kommt als nächstes die Kreditkartenkündigung infrage.
Was Ihr alles wissen solltet und worauf Ihr achten müsst, wenn Ihr Eure Kreditkarte fristgerecht kündigen möchtet, erfahrt Ihr hier.
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Wieso sollte ich meine Kreditkarte kündigen?
Kreditkarten werden in Deutschland zusammen mit einem dazugehörigen Kreditkartenvertrag herausgegeben. Dieser wird hier nicht mit einer Kreditkartengesellschaft abgeschlossen, wie zum Beispiel mit Visa oder Mastercard, sondern mit der herausgebenden Bank.
Der Vertrag kann sowohl vom Kreditkartenanbieter, also dem jeweiligen Kreditkarteninstitut, als auch von Euch, dem Kreditkarteninhaber, gekündigt werden. Dabei kann die Kündigung aus unterschiedlichen Gründen erfolgen.
Ob es nun an Unzufriedenheit, einem alternativen, besseren Angebot oder fehlendem Interesse an Kreditkarten liegt – bevor Ihr die Kreditkarte einfach nur im Geldbeutel ruhen lasst, solltet Ihr mögliche Kosten bedenken.
Bei manchen Kreditkarten fällt beispielsweise eine regelmäßige Inaktivitätsgebühr an, wenn die Karte dauerhaft nicht genutzt wird. Zudem dürft Ihr die anstehende Jahresgebühr ebenfalls nicht vernachlässigen, die Ihr auch bei Nicht-Nutzung begleichen müsst.
Solltet Ihr also der Meinung sein, dass Ihr mit Eurer aktuellen Karte nicht viel anfangen könnt, dann zieht die Kreditkartenkündigung in Betracht. Hier sind jedoch zahlreiche Dinge zu beachten. Insbesondere ein geeigneter Kündigungszeitpunkt sowie das Einhalten der Vertragslaufzeit sind hier entscheidend.
Was muss ich vor der Kündigung beachten?
In der Regel ist ein Kreditkartenvertrag nach Antragstellung mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten gültig. Hierfür muss der Karteninhaber zunächst die erforderliche Jahresgebühr bezahlen. Bedenkt, dass Ihr die Gebühr bei manchen Kartenanbietern nach der Kündigung oft gar nicht oder nur anteilig zurückbekommen könnt.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch, wenn Ihr den Kreditkartenvertrag nicht rechtzeitig und fristgerecht kündigt. Grundsätzlich beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.
Mit der Einführung von Paragraph 675h (Absatz 3) des Bürgerlichen Gesetzbuches soll der Kunde allerdings nun jederzeit kündigen können, mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat – abhängig vom jeweiligen Anbieter.
Der Stichtag, also ob die Kündigung beispielsweise an einem Kündigungstermin zum Jahres- oder Quartalsende erfolgen soll, kann je nach Kreditkarteninstitut stark variieren. Ein Kündigungsgrund muss generell nicht angegeben werden.
Fristlose Kündigung
Eine fristlose Kündigung seitens des Karteninhabers ist dann möglich, wenn bestimmte Besonderheiten auftreten, die die Kündigungsfrist beeinflussen können, wie zum Beispiel Preiserhöhungen durch den Kartenanbieter.
Doch auch der Herausgeber kann den Kreditkarteninhaber fristlos kündigen. Dafür reicht es aus, wenn der Inhaber beispielsweise durch eine Weitergabe der PIN an Dritte die Sorgfaltspflicht missachtet.
Wie kann ich meine Kreditkarte kündigen?
Im Prinzip ist es keine komplizierte Angelegenheit, eine Kreditkarte zu kündigen. Trotz allem solltet Ihr bestenfalls keinen dieser Schritte überspringen.
Kündigungen müssen weitgehend schriftlich in Form eines Kündigungsschreibens erfolgen. Dieses kann über bestimmte Portale, wie beispielsweise über aboalarm, auch online ausgefüllt und versendet werden.
Bei einer schriftlichen Versendung empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein, damit Euch mitgeteilt wird, dass das Schreiben beim Empfänger angekommen ist. Falls Ihr die Karte allerdings online bei einer Direktbank beantragt habt, sollte die Kündigung auch vollständig digital ablaufen können.
Wenn Ihr Euch unsicher seid, wie ein solches Kündigungsschreiben aussehen soll, dann könnt Ihr Euch über aboalarm ein bereits vorformuliertes Kündigungsschreiben hinzuziehen und mit folgenden Informationen ergänzen:
- Name und Anschrift des Karteninhabers
- Name und Anschrift der Bank beziehungsweise des Kreditkartenanbieters
- Kreditkartennummer und eventuell Kundennummer
- Gültigkeitsdauer der Kreditkarte
- Kündigungsdatum („zum xx.xx.xxx“ oder „zum nächstmöglichen Kündigungstermin“)
- Widerruf der Einzugsermächtigung
- Bitte um Kündigungsbestätigung mit entsprechendem Kündigungszeitpunkt (Ihr tragt die Beweispflicht, dass eine Kündigung vorliegt)
- eigene Unterschrift (kann entfallen bei einer Online-Kündigung)
Es kann sein, dass Euch der Kartenanbieter zudem auffordert, die Kreditkarte nach der Kündigung zurückzuschicken. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, dann raten wir Euch, die Karte im Zweifelsfall selbst zu zerstören. Hierfür müsst Ihr den Magnetstreifen zerschneiden oder löchern, um die damit entwertete Kreditkarte unbrauchbar zu machen, sodass sie nicht mehr genutzt werden kann.
Übrigens: Die Kartennummer ist nicht zu verwechseln mit der Kartenprüfnummer.
Auf der Suche nach einer neuen Kreditkarte?
Ihr benötigt eine neue Kreditkarte, die Euren Ansprüchen gerecht wird? Unter den zahlreichen Kreditkarten, die momentan auf dem deutschen Markt erhältlich sind, kann es gut sein, dass Ihr deswegen schnell mal den Überblick verliert. Gerade deshalb lohnt sich ein konkreter Kreditkartenvergleich.
Im Folgenden haben wir Euch ein paar Karten aufgelistet, die einen Blick wert sein könnten:
- Barclays Visa: Die top bewertete Visa Card der Barclays Bank bietet Euch neben dem Startguthaben von 50 Euro noch weitere ausgezeichnete Konditionen, wie dem Entfall der Jahres-, Auslandseinsatz-, Fremdwährungs- und Abhebungsgebühren.
- Consors Finanz Mastercard: Die Kreditkarte von Consors Finanz überzeugt, indem sie auf zahlreiche Gebühren verzichtet, unter anderem auf die Jahresgebühr und den Fremdwährungs-, Auslandseinsatz- und Abhebungsgebühren.
- Barclays Platinum Double: Mit dem Platinum Double der Barclays Bank erhaltet Ihr ein besonderes Kartendoppel, bestehend aus einer 2in1 Visa und Mastercard, die zudem noch mit umfangreichen Versicherungsleistungen punkten kann.
- Deutschland Kreditkarte Visa Gold: Auch diese Kreditkarte vermeidet Gebühren für Abhebungen und Fremdwährungen in der Euro-Zone und kommt zusätzlich mit einem attraktiven Versicherungspaket daher.
Falls Euch keine dieser Karten überzeugen konnte, solltet Ihr unseren Vergleich zu kostenlosen Kreditkarten abchecken. Diese Karten stellen teilweise die besten auf dem Markt dar und sollten nicht unterschätzt werden.
Wenn Ihr auf der Suche nach Reiseversicherungen und Zusatzleistungen seid, dann findet Ihr in unseren Vergleichen zu goldenen und schwarzen Kreditkarten eine breite und vielversprechende Auswahl. Für den Fall, dass Euch allerdings negative Schufa-Einträge zu schaffen machen, solltet Ihr den Kreditkartenvergleich zu Prepaidkarten oder Kreditkarten ohne Schufa im Blick haben.
Fazit
Das Kündigen einer Kreditkarte ist die einzig richtige Option, wenn Ihr der Meinung seid, dass Euch Eure aktuelle Kreditkarte kaum mehr zusagt. Dabei ist der Prozess der Kündigung nicht so kompliziert, wie manch einer möglicherweise zunächst denkt.
Mit einem gültigen Kündigungsschreiben zu einem geeigneten Kündigungszeitpunkt innerhalb der Kündigungsfrist – wenn vorhanden – ist der Vorgang in der Regel schon erledigt. Hierfür gibt es vorformulierte Kündigungsvorlagen von Online-Portalen wie aboalarm, die Euch den Prozess des Kündigungsschreibens erleichtern und auch das Versenden übernehmen.
In jedem Fall raten wir Euch: Schaut regelmäßig bei einem konkurrierenden Anbieter oder in unseren Kreditkarten-Beiträgen vorbei und vergleicht deren Leistungen mit den Konditionen Eurer Kreditkarte. So bleibt Ihr stets up to date und findet dadurch heraus, welche Kreditkarte sich mittlerweile mehr lohnen könnte als Euer derzeitiges Modell.
Der Kreditkartenmarkt ist überfüllt von zahlreichen Angeboten, daher ist es nicht verkehrt, einen dauerhaft aktuellen Überblick zu haben, um Euch kein Super-Angebot entgehen zu lassen.
Auf der Suche nach ausschließlich kostenlosen Kreditkarten? Unseren Vergleich dazu findet Ihr hier:
Häufig gestellte Fragen
Sofern Ihr kein Girokonto als Referenzkonto angegeben habt und die Karte als externes Kreditkartenkonto fungiert, solltet Ihr über die Kontoinformationen einsehen, ob Ihr eventuell offene Rechnungen begleichen müsst. Falls noch zusätzliches Guthaben vorhanden ist, sollte dieses abgebucht werden. Die Einmalzahlung oder -abbuchung könnt Ihr idealerweise per Überweisung an ein anderes Girokonto durchführen oder das Guthaben von der Bank an eine von Euch genutzte Bankverbindung senden lassen.
Die Kündigung verläuft zwischen dem Karteninhaber und dem Kreditkartenanbieter, damit also der entsprechenden Bank. Die Kreditkartengesellschaft (zum Beispiel Visa und Mastercard) bleibt hier außen vor.
In der Regel erhaltet Ihr nach der Kündigung einen Teil der Jahresgebühr, die zu Beginn des Vertragsjahres anfällt, zurück, wenn Ihr die Kreditkarte vorzeitig kündigt. Bei manchen Anbietern besteht allerdings die Möglichkeit, dass Ihr die jährliche Gebühr vollständig oder auch gar nicht rückerstattet bekommt.
Ja, der Kreditkartenanbieter hat das Recht, Euch als Karteninhaber fristlos zu kündigen, ohne dass von Eurer Seite aus ein Kündigungsschreiben benötigt wird. Von diesem Recht darf die Bank jedoch nur Gebrauch machen, wenn Ihr gegen die Vertragsunterlagen handelt und die obligatorische Sorgfaltspflicht missachtet, die beispielsweise durch die Weitergabe der PIN an Dritte verletzt wird.
Das Kündigungsschreiben benötigt einzelne relevante Kreditkartendaten. Zudem beinhaltet das Schreiben unter anderem die Kreditkartennummer beziehungsweise Kartennummer, Eure Kundennummer, den Widerruf der Einzugsermächtigung und das gewünschte Kündigungsdatum. Eine konkrete Auflistung findet Ihr oben im Artikel. Wichtig: Die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung solltet Ihr nicht vergessen, da Ihr als Inhaber die Beweispflicht trägt, dass eine Kündigung erfolgt ist. Über aboalarm erhaltet Ihr vorgefertigte Kündigungsvorlagen zum Ausfüllen, die Euch an alle relevanten Punkte erinnern.