Bisher mussten Fahrgäste der Bahn Entschädigungszahlungen per Fahrgastrechte-Formular beantragen, nun wird dieser Schritt digitalisiert. Ab dem 1. Juni 2021 ist die Erstattung auch via Bahn-App möglich, berichtet das RedaktionsNetzwerk Deutschland.
Deutsche Bahn goes digital! Der Konzern will schon lange die Digitalisierung voranbringen, nun ist ein erster Schritt getan.
Wer künftig Entschädigungszahlungen bei der Bahn aufgrund von Verspätungen beantragen will, muss dies künftig nicht mehr auf dem aufwendigen Weg erledigen, sondern kann alles bequem von zu Hause aus regeln.
Ab dem 1. Juni 2021 sollen die Kunden demnach die Möglichkeit haben, einen Teil des gezahlten Betrags online über die Bahn-App einzufordern.
„Die Erstattung über das Smartphone ist künftig kinderleicht und mit wenigen Klicks in fünf Minuten erledigt. Unsere Kunden müssen keine Zugnummern mehr heraussuchen oder Fahrkarten einreichen. Damit machen wir die Entschädigung deutlich einfacher“, so Bahnchef Richard Lutz am Montag.
Kritik am aufwendigen Prozess
Wenn Fahrgäste Entschädigungen für Zugverspätungen einfordern wollten, mussten diese bisher das sogenannte Fahrgastrechte-Formular ausdrucken, ausfüllen und per Post an den Konzern schicken oder bei einem der Reisezentren in den Bahnhöfen abgeben.
Kunden kritisieren seit Langem diesen aufwendigen Prozess. Nun hat die Deutsche Bahn aber Besserung versprochen. „Das gehört zu einer modernen Eisenbahn dazu, dass man dieses Erstattungsformular elektronisch ausfüllen kann“, sagte der Ehrenvorsitzende des Fahrgastverbands Pro Bahn, Karl-Peter Naumann.
Fast alle Buchungen online
Der deutsche Konzern plant schon lange, mehrere Geschäftsprozesse zu digitalisieren. Die Vertriebssysteme befinden sich bereits im Umbruch. Vor allem die App des Konzerns, der DB-Navigator, wird nach und nach ausgebaut.
Kunden haben bereits seit langer Zeit die Möglichkeit, digitale Zugtickets über die App zu buchen. Dieser Service wird auch oft genutzt, denn 80 Prozent aller Buchungen werden inzwischen online abgewickelt, hieß es.
Es ist ebenfalls möglich, per Handy im Zug einzuchecken und Reservierungen bei einem unplanmäßigen Zugwechsel automatisch zu übertragen.
Höhe der Erstattung bleibt gleich
Was weiterhin gleich bleibt, ist die Höhe der Erstattung des Fahrpreises. Ab einer Stunde Verspätung haben die Fahrgäste Anspruch auf ein Viertel des ursprünglichen Fahrpreises und ab zwei Stunden auf die Hälfte.
Wer möchte, kann aber auch weiterhin die Beantragung per Formular nutzen. Das findet der Ehrenvorsitzende von Pro Bahn Karl-Peter Naumann auch gut so. „Es gibt immer noch viele Menschen, die diesen Weg bevorzugen.“
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