Nach den Anstrengungen durch die Pandemie können Familien mit geringen Einkommen oder Angehörigen mit Behinderung künftig eine Pause vom Corona-Alltag erhalten. Mit dem Programm „Corona-Auszeit für Familien“ ermöglicht der Staat, berechtigten Familien einen vergünstigten Familienurlaub in einer gemeinnützigen Ferienstätte. Welche Familien die Auszeit wahrnehmen können und welche Konditionen erfüllt sein müssen, das erfahrt Ihr hier.
Auch Familien mit geringen Einkommen sollen Urlaub machen können – so lautet die Devise des Programms „Corona-Auszeit für Familien“.
Die Maßnahme ist Teil des mit zwei Milliarden Euro ausgestatteten Corona-Aufholprogramms der Bundesregierung. Damit sollen sowohl einkommensschwache Familien als auch die von der Corona-Pandemie geschädigten Familienrichtungen unterstützt werden.
„Nicht jede Familie kann sich einen Urlaub leisten, aber alle sollen sich erholen können. […] Für Familien mit kleinen Einkommen und kleinen Wohnungen waren die Monate mit geschlossenen Kitas und Schulen besonders hart“, betonte Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) zum Start der „Corona-Auszeit“ am Donnerstag.
Familien zahlen zehn Prozent
Das Programm ermöglicht berechtigten Familien einen einwöchigen Urlaub in einer gemeinnützigen Familienferienstätte oder einer für Familien geeigneten gemeinnützigen Erholungseinrichtung in Deutschland.
Dabei müssen lediglich zehn Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten selbst übernommen werden. Die restlichen 90 Prozent zahlt der Bund aus dem Budget des Corona-Aufholpakets. Insgesamt kann die Vergünstigung zweimal in Anspruch genommen werden – einmal im Jahr 2021, einmal im Jahr 2022.
Wer kann die „Corona-Auszeit“ in Anspruch nehmen?
Um den begünstigten Familienurlaub in Anspruch nehmen zu können, müssen zwei Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss die Familie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und zum andern müssen die Eltern oder Elternteile Anspruch auf Kindergeld haben.
Außerdem muss eine der folgenden drei Kriterien erfüllt sein:
- Die Eltern oder Elternteile haben nur ein bestimmtes Einkommen oder beziehen Sozialleistungen. Die Familie muss mit mindestens einem minderjährigen Kind anreisen.
- Bei einem mitreisenden Kind liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vor. Das Kind muss nicht minderjährig sein. Das Einkommen spielt keine Rolle.
- Bei einem Elternteil liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vor. Die Familie muss mit mindestens einem minderjährigen Kind anreisen. Das Einkommen spielt keine Rolle.
Weitere Konditionen & Infos
Können Familien die oben genannten Kriterien erfüllen, steht einem erholsamen Familienurlaub kaum noch etwas im Wege. Lediglich ein paar weitere Bedingungen müssen beachtet werden.
So muss der Reisezeitraum zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 31. Dezember 2022 liegen. Außerdem müssen Familien die neben Verpflegung- und Übernachtungskosten anfallenden Gebühren (u.a. Fahrtkosten, Kurtaxe, Freizeitprogramm etc.) selbst übernehmen.
Alle weiteren Informationen und Konditionen zur maximalen Höhe des Einkommens findet Ihr direkt auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Buchung & notwendige Nachweise
Für eine Buchung müssen Familien zunächst Kontakt mit einer der teilnehmenden Familieneinrichtungen aufnehmen, die Buchung erfolgt direkt bei der Unterkunft, sobald diese die erforderlichen Nachweise geprüft hat..
Hierfür erhalten Familien ein Formular, welches ausgefüllt, unterschrieben und mit den Nachweisen an die Unterkunft versendet werden muss. Wollen Familien im Voraus ihre Berechtigung prüfen, steht hierzu ein Rechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung zur Verfügung.
Wohin können Familien reisen?
Nun bleibt noch die spannende Frage offen: Wohin können die Familien eigentlich reisen? Grundsätzlich stehen Familien eine große Auswahl an Einrichtungen in ganz Deutschland zur Verfügung. Vom Bodensee über die Pfalz bis hin an die Ost– oder Nordsee ist alles dabei.
Eine Übersicht über alle Teilnehmenden Einrichtungen findet Ihr auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Ihr wollt lieber in die weite Welt hinaus? In unserem Artikel zum Thema „Wohin kann man aktuell reisen?“ findet Ihr alle Informationen zu Test- und Quarantänebestimmungen Eurer liebsten Urlaubsländer. Schaut dort gerne einmal vorbei.