Mitten in der Urlaubszeit müssen sich Bahnreisende nun auf einige Verspätungen und Zugausfälle einstellen. Für die Zeit zwischen Mittwoch, dem 11. August 2021 und Freitag, dem 13. August 2021 kündigte die Lokführergewerkschaft GDL den ersten Streik seit 2018 an.
Keine guten Nachrichten für alle Bahnreisenden! Am Dienstagvormittag kündigte die Lokführergewerkschaft GDL einen 48-stündigen Streik an. Ab Dienstagabend (19 Uhr) soll der Güterverkehr bestreikt werden. Am darauffolgenden Mittwochmorgen folgt ab 2 Uhr in der Früh der Personenverkehr. Enden soll der Streik am Freitag, 13. August 2021 um 2 Uhr. Bei einer Urabstimmung der Gewerkschaft stimmten 95 Prozent der Teilnehmer für den Arbeitskampf.
Bahnreisende müssen sich in den kommenden zwei Tagen also auf zahlreiche Zugausfälle und Verspätungen einstellen. Die gute Nachricht: Auch im Falle eines Streiks gilt die EU-Fahrgastverordnung. Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Fahrgastrechte:
Diese Rechte haben Reisende
Grundsätzlich kann im Falle eines Streiks von der geplanten Zugfahrten zurücktreten werden und der Fahrpreis erstattet werden, wenn eine Verspätung von mehr als 60 Minuten zu erwarten ist. Sollte die Fahrt dennoch angetreten werden, so gelten die üblichen Entschädigungsregeln: Bei 60 Minuten Verspätung können 25 Prozent des Fahrpreises, ab 120 Minuten 50 Prozent zurückerstattet werden.
Um die Ansprüche geltend zu machen, muss das Fahrgastrechte-Formular (erhältlich an der DB-Information, im DB-Reisezentrum oder auf der Website der deutschen Bahn) ausgefüllt werden. Weitere Informationen für die Online-Erstattung bei Verspätungen findet Ihr in unserem separaten Artikel.