Das Impfzertifikat der EU soll künftig nur noch für neun Monate lang gültig sein. Das geht aus den Plänen der EU-Kommission hervor. So wird empfohlen, dass Geimpfte spätestens neun Monate nach der Zweitimpfung eine Auffrischungsimpfung beziehungsweise „Booster-Impfung“ benötigen, um die Gültigkeit ihres Zertifikates zu verlängern. Von zusätzlichen Reisebeschränkungen für Zertifikat-Inhaber rät die Kommission ab.
Den jüngsten Plänen der EU-Kommission zufolge, soll das Reisen innerhalb Europas nicht mehr vom Infektionsgeschehen im Herkunfts- oder Zielland abhängig gemacht werden.
Vielmehr empfehle man den EU-Mitgliedstaaten, die Gültigkeitsdauer der EU-Impfzertifikate auf neun Monate nach der vollständigen Impfung zu begrenzen. Dann solle die sogenannte „Booster-Impfung“ nötig sein, um die Gültigkeit des Zertifikates beizubehalten. Derzeit ist das Zertifikat ein Jahr lang gültig.
Einheitliche Standards schaffen
EU-Justizkommissar Didier Reynders begründet den Übergang zu einem „personenbezogenen“ Ansatz wie folgt:
„Unser Hauptziel ist es, abweichende Maßnahmen in der EU zu vermeiden. Dies gilt auch für die Frage der Booster-Impfungen, die für die Bekämpfung des Virus unerlässlich sind“.
Über die Auffrischungsimpfungen solle laut Kommission nicht nur die Immunität gesteigert werden, sondern ein sicheres und freies Reisen ermöglicht werden.
Reisebeschränkungen sollen fallen
Weiterhin empfiehlt die Kommission den EU-Ländern von zusätzlichen Reisebeschränkungen, wie einer Test,- oder Quarantänepflicht für Inhaber eines gültigen Zertifikates abzusehen, unabhängig von welchem Ort in der EU die Reise angetreten wird.
Personen ohne ein digitales COVID-Zertifikat könnte das Reisen mit einem frischen Corona-Test gestattet werden, welcher vor oder nach der Ankunft im Zielland durchgeführt wird.
Ausnahmen von bestimmten Reisemaßnahmen
Ausnahmen sollen unter anderem für Grenzgänger und Kinder unter 12 Jahren gelten. Auch Personen, welche aus zwingenden Gründen reisen müssen, fallen unter diese Kategorie, wobei die Liste dieser Personen deutlich reduziert werden soll.
Über die unverbindlichen Vorschläge der Kommission müssen ab sofort die EU-Mitgliedstaaten beraten. Allerdings schlägt die Kommission vor, dass die neue Regelung ab dem 10. Januar 2022 in Kraft treten soll.
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