Das Skifahren in Italien soll künftig sicherer gestaltet werden. Seit dem 1. Januar 2022 benötigen alle Skisportler eine gültige Haftpflichtversicherung, sofern sie auf italienischen Pisten unterwegs sind. Ergänzt wird dieser Beschluss durch verschärfte Sicherheitsvorkehrungen wie einer erweiterten Helmpflicht und einer 0,5-Promille-Grenze auf der Piste. Verstöße gegen die neuen Auflagen werden mit teils hohen Bußgeldern von bis zu 1000 Euro sanktioniert.
Jedes Jahr kommen zahlreiche Skiurlauber und Winterfreunde nach Italien, um die schneebedeckten Skipisten des Landes herunter zu düsen. Doch wer seit Januar 2022 den Skispaß nicht verpassen möchte, muss mit strengeren Sicherheitsauflagen rechnen.
Die neuen Vorschriften gehen aus dem im Jahr 2021 verabschiedeten Dekret des italienischen Parlaments hervor, so berichtet das Online Portal Planet Ski.
Versicherungspflicht auf italienischen Pisten
Kernbestandteil der Neuerungen ist unter anderem eine Versicherungspflicht für alle Skifahrer. Wer künftig auf italienischen Skipisten unterwegs sein möchte, muss über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt.
Wer solch eine Versicherung noch nicht besitzt bekommt die Möglichkeit, einen sogenannten „Tages-Police“ abzuschließen. Diese kann gemeinsam mit dem Skipass bei den Betreibern des Skigebietes erworben werden. Bei Verstoß muss mit Bußgeldern von bis zu 150 Euro sowie mit einem Entzug des Skipasses gerechnet werden.
Helmpflicht auf Ü18 ausgeweitet
Auch im Bereich der Helmpflicht weitet Italien die bisherigen Bestimmungen aus. Um das Verletzungsrisiko auf der Skipiste zu reduzieren, gilt diese seit 2022 für alle Wintersportler ab 18 Jahren.
Bislang waren lediglich Kinder bis 14 Jahren in diese Regel eingeschlossen. Des Weiteren gilt: Der getragene Helm muss CE-zertifiziert sein, egal ob bei Skifahrern, Rodlern oder Snowboardern.
Alkoholgrenze bei 0,5-Promille
Mit den neuen Vorschriften wird fortan auch der übermäßige Alkoholkonsum von Skifahrern gesetzlich verboten. Bei der Umsetzung orientierte man sich an der Straßenverkehrsordnung, bei der maximal 0,5-Promille zulässig sind.
Wer diese Grenze beim Skifahren oder Ausüben anderer Wintersportarten überschreitet, muss mit einer saftigen Geldstrafe rechnen. Die Bußgelder reichen dabei von 250 bis 1000 Euro. Ein Alkoholwert von 0,8-Promille, gilt bereits als Straftat und kann entsprechend sanktioniert werden.
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