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RKI verkürzt Genesenenstatus: Was das für Reisende bedeutet

Das Robert-Koch-Institut hat den Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion von sechs auf drei Monate verkürzt. Begründet wird diese Entscheidung mit der rasanten Ausbreitung und dem erhöhten Erkrankungsrisiko durch die Virusvariante Omikron. Was diese Neuregelung konkret für Reisende bedeutet, erfahrt Ihr hier.

Das RKI hat den Genesenenstatus von 180 auf 90 Tage verkürzt. ©Cryptographer/Shutterstock.com

Wer mit dem Corona-Virus infiziert gewesen ist, galt bislang für sechs Monate als genesen. Zumindest bis zum vergangenen Samstag. So verkürzte das Robert-Koch-Institut (RKI) am 15. Januar 2022 die Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus auf drei Monate.

Ein Genesenen-Zertifikat wird unter anderem für die Einreise in andere Länder, die Rückreise nach Deutschland oder auch im Reiseland selbst für beispielsweise den Besuch von Restaurants, Bars oder im Nahverkehr benötigt.

Verkürzung auf 90 Tage

Mit der Verkürzung wird der Genesenenstatus fortan nur anerkannt, wenn der positive PCR-Test, mit dem die Erkrankung an Covid-19 festgestellt wurde, mindestens 28 Tage in der Vergangenheit liegt und die Erkrankung nicht länger als 90 Tage (ca. drei Monate) zurückliegt.

Begründet wird diese Entscheidung mit der Virusvariante Omikron und dem erhöhten Ansteckungsrisiko nach vorheriger Infektion.

Mit der Verkürzung müssen Genesene auch neue Quarantäne-und Einreiseregeln beachten. ©marketlan/Shutterstock.com

Was Reisende nun beachten müssen

Doch was bedeutet die Verkürzung des Genesenenstatus nun konkret für Reisende? Genau wie ein Impfzertifikat bringt der Genesenen-Nachweis Erleichterungen bei Einreise- und Quarantänebestimmungen.

So müssen Rückreisende, die aus einem Hochrisikogebiet zurückkehren, nicht in Quarantäne, wenn diese dreimal geimpft, zweimal geimpft (in den ersten drei Monaten nach Zweitimpfung) oder genesen sind (künftig Drei-Monats-Frist).

Kann kein Nachweis über die genannten Kriterien erbracht werden, so muss ein negativer Corona-Test erfolgen, obendrein droht bei Rückreise aus einem Hochrisikogebiet eine Quarantäne.

Weitere Änderungen nicht ausgeschlossen

Wie das RKI auf seiner offiziellen Seite mitteilt, seien weitere Änderungen in der nun gültigen Verordnung nicht ausgeschlossen.

„Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern“, so das RKI.

Ihr fragt Euch, welche Bestimmungen derzeit in Eurem liebsten Urlaubsland gelten und was Ihr bei einer Rückreise nach Deutschland beachten müsst? Dann werft jetzt einen Blick in unseren Artikel zum Thema „Wohin kann man reisen?“

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