Update (15. September 2021): Derzeit herrschen einige Unklarheiten bezüglich der slowenischen Transitregelungen. Nachdem der Beschluss, dass auch Transitreisende bei Grenzübertritt einen 3G-Nachweis erbringen müssen, mehrfach verschoben wurde, ist dieser nun vorerst ganz aufgehoben.
Reisende müssen, solange sie sich nicht länger als 12 Stunden im Land aufhalten, also keinen 3G-Nachweis an der Grenze erbringen. Allerdings muss Durchreisenden weiterhin der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein. Das lässt sich der offiziellen Seite der Regierung sowie den Angaben des Auswärtigen Amts entnehmen. Bitte informiert Euch vor Reiseantritt noch einmal auf den entsprechenden Seiten zu aktuellen Bestimmungen.
Erstmeldung (16. August 2021): Reisende nach Slowenien müssen sich künftig auf strengere Einreisebestimmungen einstellen. Während ab heute bereits eine digitale Anmeldung bei Einreise über den Luft – und Seeweg erforderlich ist, müssen ab dem 23. August 2021 nun auch Durchreisende einen Nachweis über die 3G´s vorlegen können.
Seit Mitte Juli ist quarantänefreies Einreisen nach Slowenien nur über den Nachweis eines negativen Corona-Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesenen-Bescheinigung möglich. Ausgenommen von dieser Regelung waren bislang Durchreisende, sofern sie sich nicht länger als zwölf Stunden im Land aufgehalten haben.
Dies soll sich nun jedoch ändern: Mit Blick auf die wieder steigenden Zahlen an Corona-Neuinfektionen und der rasanten Ausbreitung der Delta-Variante innerhalb der EU verschärft das Land erneut seine Einreiseregeln.
Nach Angaben der slowenischen Nachrichtenagentur STA entschied die Regierung in Ljubljana am vergangenen Freitag, dass ab dem 23. August 2021 auch Transitreisende bei Grenzübertritt einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen müssen.
Eine weitere Voraussetzung für die Durchreise ist, dass betreffenden Personen der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein muss. Sollte demnach eine Weiterreise nach Kroatien geplant sein, müssen gültige Dokumente bereits vor der Einreise nach Slowenien vorgezeigt werden. Kontrollen des Grenzverkehrs finden, nach Angaben des Auswärtigen Amts, statt.
Ausnahmen vom 3G-Nachweis
Der Nachweis über die 3G´s kann über das Digitale COVID-Zertifikat der EU (in digitaler oder Papierform), über einen negativen Corona-Test (PCR nicht älter als 72h; Antigenschnelltest nicht älter als 48h) oder über einen Genesenen-Nachweis erfolgen. Doch nicht alle sind von den neuen Auflagen betroffen. Ausnahmen gibt es weiterhin.
Während Personen im Transit nicht mehr auflagenfrei in das Land einreisen dürfen, bleiben begleitende Kinder unter 15 Jahren, der Gütertransport, Grenzpendler sowie Besitzer von forst- und landwirtschaftlichen Grundstücken im Grenzgebiet weiterhin von den Bestimmungen ausgenommen.
Digitale Einreiseanmeldung für Flug- & Schiffsreisende
Neben den bald gültigen Auflagen für Reisende im Transit, gelten ab sofort auch verschärfte Einreisebestimmungen für Flug -und Schiffsreisende.
So müssen seit heute, den 16. August 2021, Personen, welche über den Luft – oder Seeweg nach Slowenien einreisen, ein digitales Einreiseformular beantragen. Den Angaben auf der offiziellen Seite der Regierung zufolge, muss das sogenannte Digital Passenger Locator Formular (kurz dPLF) online und spätestens 24 Stunden vor der Einreise ausgefüllt werden.
Inzidenzen weiter hoch
Die Einreise nach Slowenien wird nun sowohl für Durchreisende als auch für Einreisende über den Luft- oder Seeweg verschärft. Der Grund hierfür liegt in der Sorge um steigende Infektionszahlen – insbesondere aufgrund der Delta-Variante.
Derzeit liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in Slowenien bei 63,4 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Vollständig geimpft sind mittlerweile 40,94% der Bevölkerung (Stand: 16. August 2021; corona-in-zahlen).
Ihr wollt verreisen, wisst aber nicht wohin? Dann schaut in unseren Artikel zum Thema „Wohin kann man reisen? “. Dort erfahrt Ihr alles Wichtige zu aktuellen Einreise- und Quarantänebestimmungen der beliebtesten Urlaubsziele.