Wie Ihr eine rechtmäßige Entschädigung erhaltet wenn Ihr Reisemängel reklamiert, erfahrt Ihr in diesem Artikel. Schimmel im Bad, Bettwanzen oder eine Baustelle vor Ort können dem wohl verdienten Jahresurlaub einen Strich durch die Rechnung machen. Wer sich im Hotel nicht wohl fühlt, wird vergeblich die so dringende Erholung und Auszeit vom stressigen Alltag bekommen und seine Urlaubstage in den Sand setzen.
Falls Ihr auch zu denjenigen gehört, die sich im Urlaub mit Reisemängeln herumschlagen müssen, möchten wir Euch hiermit zumindest etwas Linderung verschaffen und Euch erklären, wie Ihr am besten vorgehen solltet, um Reisemängel richtig zu reklamieren.
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Recht auf Reklamation
Wer eine Pauschalreise bei einem Reisevermittler gebucht hat, hat grundsätzlich Anspruch darauf, Reisemängel zu reklamieren. Zu Pauschalreisen zählen die Art von Reisen, bei denen mindestens zwei Leistungen miteinander kombiniert werden.
Beispiel: Im Reisebüro bucht Ihr eine Reise nach Ägypten mit Flug und Hotel. In diesem Fall ist die Kombination aus Flug und Hotel seitens des Reiseveranstalters ein Pauschalreiseangebot, da Ihr einen Reisevertrag für beide Leistungen abschließt. Weitere Leistungen einer Pauschalreise können beispielsweise die Buchung eines Mietwagens sein.
Mit Einsetzen des neuen Pauschalreiserechts vom 1. Juli 2018 gilt eine Frist von 2 Jahren für die Reklamation.
Reisemängel vor Ort melden
Der erste und wichtigste Schritt, um Reisemängel erfolgreich reklamieren zu können, ist es, diese bereits vor Ort zu melden. Verantwortlicher ist dabei nicht das Hotel, sondern der Reiseveranstalter. Bei Pauschalreisen gibt es in der Regel einen Reiseleiter, der als Vertreter und Ansprechpartner des jeweiligen Reiseveranstalters vor Ort ist und für Abhilfe der Unannehmlichkeiten sorgen soll.
Der Reiseveranstalter muss die Möglichkeit bekommen, den Reisemangel noch vor Ort zu beheben oder eine Ersatzleistung anbieten. Haltet den Mangel schriftlich fest, setzt eine Frist, bis wann dieser beseitigt werden soll und legt der Reiseleitung das Schreiben zum Unterzeichnen vor.
Wenn keine Reiseleitung vor Ort ansässig ist, nehmt telefonisch Kontakt zu Eurem Reiseveranstalter auf.
Ihr könnt Euch dabei auf Euren Reisevertrag beziehen und auch das bürgerliche Gesetzbuch ist auf jeden Fall auf Eurer Seite und besagt:
„Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.“ (Bürgerliches Gesetzbuch, § 651c Abs. 1)
Reisemängel dokumentieren
Zudem solltet Ihr die Mängel dokumentieren und diese auf aussagekräftigen Fotos festhalten. Sucht in Euren Reiseunterlagen nach der gebuchten Leistung und hebt Euch diese unbedingt auf. Dies hilft Euch vor allem für den Fall, dass der Reiseveranstalter keine zufriedenstellende Lösung während Eures Urlaubs anbieten kann.
Mittlerweile bieten viele Reiseveranstalter ein Formular an, in dem Ihr die Mängel festhalten könnt und das Euch vor Ort ausgestellt wird. Alternativ könnt Ihr auf ein eigenes Formular zurück greifen oder die Mängel auch auf einem Blatt Papier notieren.
Zu reklamierende Reisemängel sind beispielsweise:
- Falsche Zimmerkategorie: Ihr habt ein Zimmer mit Meerblick und Balkon gebucht. Bei Eurer Anreise werdet Ihr darüber informiert, dass die gebuchte Zimmerkategorie nicht mehr verfügbar ist. Statt des gebuchten Meerblicks erhaltet Ihr ein Zimmer ohne Fenster.
- Lärm: Baulärm, laute Diskomusik oder Fluglärm sind ein Reisemangel. Denn: Der Urlaub soll zur Entspannung dienen. In diesem Fall empfiehlt es sich, auch wenn es lästig ist, ein Lärmprotokoll zu erstellen. Dafür müsst Ihr gründlich notieren, wann und wie lange der Lärm aufgetreten ist. Zusätzlich könnt Ihr den Lärm mit Bildern nachweisen, wie beispielsweise von der Baustelle oder der Diskothek. Auch Apps, die die Lautstärke messen, oder Videos, auf denen der Lärm zu hören ist, können als legitime Beweismittel hinzugezogen werden. Je nach Sachverhalt steht Euch eine nachträgliche Reisepreisminderung von bis zu 100% zu. Ab einer Quote von 50% steht Euch zudem eine Entschädigung der verlorenen Urlaubszeit zu.
- Weitere Reisemängel: Marodes Hotel/Einrichtung, Flugverspätung, Bahnverspätung, schmutziger Strand, Schimmel, Wasserversorgung, kleinere Zimmer, defekte Toilette/Klimaanlage, Ungeziefer
Reisepreis zurückfordern
Ihr habt am Urlaubsort alles Notwendige unternommen und dem Reiseveranstalter – ohne Erfolg – die Möglichkeit gegeben, den Reisemangel zu beheben und alle Reiseleistungen wie vereinbart auszuführen? Damit Ihr Eure Ansprüche durchsetzen könnt, müsst Ihr Euch mit Euer Mängelanzeige nun schriftlich an den Reiseveranstalter wenden und Preisminderung des Reisepreises zurückfordern.
Je konkreter die Zahlungsaufforderung, desto besser. Orientiert Euch dabei an der sogenannten Frankfurter oder Kemptener Tabelle, die Euch als Reisemängeltabellen bei der Ermittlung des Euch zustehenden Reisepreises helfen kann.
Sollte sich der Reiseveranstalter weigern der Zahlungsaufforderung nachzukommen, könnt Ihr Euch zunächst an eine Verbraucherzentrale wenden, die in der Regel die Kommunikation mit dem Reiseveranstalter übernimmt.
Sollte selbst dieser Schritt nicht helfen, bleibt Euch nur noch der Weg zum Rechtsanwalt, der sich auf Reiserecht spezialisiert hat. Je nach Höhe des Betrags solltet Ihr abwägen, wie erfolgsversprechend ein gerichtliches Verfahren sein kann und ob diese im Verhältnis zu den potenziellen Anwaltskosten stehen.
Wenn Ihr eine Reiseschutzversicherung abgeschlossen habt, informiert Euch bei Eurem Versicherer, ob die Anwalts- und ggf. Gerichtskosten übernommen werden. Bitte beachtet, dass die hier zur Verfügung gestellten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können.
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Jetzt wisst Ihr, was Ihr tun könnt, wenn Euer Pauschalurlaub nicht hält, was er versprochen hat. Hier gibt es weitere Tipps für den Fall, dass in Eurem Urlaub nicht alles so klappt, wie es soll:
2 Kommentare
Mario Wipki
17. Apr 2023
Hallo, ich habe im März einen Rückflug bei booking.com gebucht und bezahlt.
Dieser Flug fand leider nie statt. Stattdessen hatte eine türkische Charterairline den Flug übernommen.
Ich musste mir am Flughafen einen anderen Flug von Hurghada nach Berlin kaufen.
Chats wegen Rückerstattung mit Booking.com blieben bislang erfolglos. Die Agents können noch nicht einmal zurückrufen. Die sind völlig inkompetent.
Was raten Sie mir? Kann ich die Zahlung über die Kreditkarte widerrufen?
Danke im Voraus.
M. Wipki
Chiara
18. Apr 2023
Hallo Mario,
vielen Dank für Deinen Kommentar. Es tut mir sehr Leid, dass Du solche Erfahrungen machen musstest und ich kann Deinen Ärger sehr gut nachvollziehen. Leider können wir in einer solchen Situation nicht direkt weiterhelfen und auch zur Widerrufung über Kreditkarte keine verbindliche Aussage treffen. Am Besten ist es, wenn Du noch einmal versuchst, Dich an Booking zu wenden. Kontaktmöglichkeiten findest Du hier. Versuche es dort am Besten zusätzlich einmal telefonisch oder per Mail. Ich hoffe natürlich, dass sich die Angelegenheit schnellsmöglich klärt.
Liebe Grüße,
Chiara