In diesem Jahr steht kein gemeinsamer Familienurlaub an und Euer Kind möchte ganz ohne Eltern, mit den Großeltern oder einer anderen Familie verreisen? Je nach Bestimmungen des Reiselandes kann hier eine Einverständniserklärung der Eltern notwendig sein, damit das minderjährige Kind bei der Einreise keine Schwierigkeiten bekommt. In diesem Artikel beantworten wir Euch daher die wichtigsten Fragen rund um das Thema Reisevollmacht für Kinder.
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Reisevollmacht für Kinder
Unternimmt ein minderjähriges Kind eine Auslandsreise ohne die Eltern, beziehungsweise mit nur einem Sorgeberechtigten, einer anderen volljährigen Betreuungsperson oder Freunden, dann ist es empfehlenswert, dem Kind eine sogenannte Reisevollmacht mitzugeben.
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Dabei handelt es sich um eine formlose und schriftliche Einverständniserklärung, dass der Personensorgeberechtigte mit der entsprechenden Auslandsreise einverstanden ist.
Inwieweit die Unterschriften der Reisevollmacht einer Beglaubigung bedürfen, hängt vom Recht des Ziellandes ab. Gegebenenfalls kann auch eine Übersetzung der Einverständniserklärung in Landessprache sowie gerichtliche Unterlagen über das bestehende Sorgerecht mit Übersetzung nötig sein.
Die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder könnt Ihr jeweils auf der Webseite des Auswärtigen Amts unter der Kategorie „Einreise & Zoll“ und „Minderjährige“ nachlesen. Grundsätzlich ist es aber empfehlenswert, ohne Eltern ins Ausland reisenden Kindern eine Reisevollmacht mitzugeben, sodass der Urlaub nicht bereits an der Landesgrenze endet.
Mehr zum Thema Alleinreisende Kinder gibt es in unserem Artikel. Dort erhaltet Ihr alle Informationen zu Airlines, die einen Begleitservice für minderjährige Kinder auf Flugreisen anbieten.
Wann wird eine Reisevollmacht benötigt?
Eine Reisevollmacht für Kinder wird dann benötigt, wenn Minderjährige ganz ohne Eltern oder mit nur einem Elternteil verreisen. Besonders wenn das eine Elternteil über einen anderen Nachnamen oder eine andere Staatsangehörigkeit als das mitreisende Kind verfügt, muss das Einverständnis des anderen Personensorgeberechtigten eingeholt werden.
So wird der Grenzpolizei die Arbeit erleichtert, indem sie sichergehen können, dass es sich bei der Reise nicht um eine Kindesentführung, oder eine unerlaubte Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung handelt. Als alleinerziehender Elternteil benötigt Ihr keine Vollmacht des anderen Elternteils. Hierfür reicht der Nachweis des Jugendamtes über das alleinige Sorgerecht.
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Inhalt der Bescheinigung
In einer Reisevollmacht für Kinder empfiehlt das Auswärtige Amt den folgenden Inhalt:
- Personalien zum Minderjährigen (Name, Geburtsdatum, Nummer Reisepass/Personalausweis, Zweck der Reise)
- Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, Reisepass/Personalausweis)
- Reisezeitraum & Reiseroute
- Personalien volljähriger Begleitpersonen (Name, Geburtsdatum, Reisepass/Personalausweis)
- Unterschrift des/der Sorgeberechtigten
- ggfs. amtliche Beglaubigung & Übersetzung in Landessprache
Der Reisevollmacht für Kinder sollte auch eine Kopie der Geburtsurkunde sowie eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des Kindes beigelegt werden. Weitere Informationen zum Thema sowie unverbindliche Muster (Achtung: Kein amtliches Dokument) für eine Reisevollmacht gibt es beispielsweise auf der Webseite des ADAC. Die Muster sind dabei in elf unterschiedlichen Sprachen erhältlich.
Für welche Länder wird eine Reisevollmacht benötigt?
Grundsätzlich benötigen Kinder, die Ziele außerhalb von Europa bereisen, immer eine Reisevollmacht. Doch auch für einige Ziele innerhalb Europas ist eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten notwendig, damit Kinder mit beispielsweise Freunden oder den Großeltern verreisen dürfen.
In Europa sind dies unter anderem die Länder Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Nordmazedonien und Serbien. In Bosnien, Nordmazedonien und Griechenland muss diese Vollmacht sogar notariell beglaubigt werden. Auch die Kopie einer Geburtsurkunde sollte mitgeführt werden.
Tipp: Gebt Eurem Kind unabhängig vom Reiseziel eine Reisevollmacht mit, sodass es an der Grenze zu keinen Problemen kommt. Setzt Euch auch vor Reiseantritt immer mit den entsprechenden Auslandsvertretungen, zum Beispiel der Botschaft des Ziellandes, in Verbindung, um Euch über weitere benötigte Unterlagen – wie Übersetzungen, Beglaubigungen etc. – zu informieren.
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